Arbeitsplatz und Sozialversicherung

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Arbeitsplatz und Sozialversicherung

F
Wie viele Stunden oder Tage im Jahr darf Frau/Mann im Erziehungsurlaub arbeiten?

A
Im Erziehungsurlaub besteht kein Beschäftigungsverbot. Allerdings müssen sich die ArbeitnehmerInnen auf Teilzeitarbeit beschränken. Zulässig ist eine Arbeitszeit bis zu 19 Stunden in der Woche.

Die Teilzeit darf in jedem Fall im bisherigen Betrieb ausgeübt werden. Sie ist auch in einem fremden Betrieb möglich, sofern der bisherige Arbeitgeber zustimmt.

 
F
Gibt es rechtliche Regelungen für den Arbeitsplatz, Nichtraucher vor rauchenden Kollegen zu schützen?
A
Gesetzliche Vorschriften über das Rauchverbot in Betrieben bestehen derzeit leider nur in Ausnahmefällen. Zumeist in solchen, in denen das Rauchverbot in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit steht. Fragen des Gesundheitsschutzes von Nichtrauchern spielen dort grundsätzlich eine untergeordnete Rolle.

Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsvertrag kann aber ein weitgehendes Rauchverbot während der Arbeitszeit eingeführt werden. Der einzelne Arbeitgeber kann dies aufgrund seines Weisungsrechts tun. In Kantinen muss ein Nichtraucherschutz eingerichtet werden. Dieser Anspruch kann auch gerichtlich durchgesetzt werden. Gelegentlich wird in der Rechtsprechung auch ein Schutzanspruch bei Betriebsräumen bejaht.

Nach § 5 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zu Maßnahmen des Nichtraucherschutzes besteht danach aber nicht ohne weiteres. Ausnahme: Ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen besonderen Disposition (z.B. Schwangere) durch den Tabakrauch konkret gefährdet, kann er verlangen, dass der Arbeitgeber zumutbare technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Tabakrauch ergreift.

Ob ein genereller Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz anzuerkennen ist, ist in Juristenkreisen umstritten. Danach kann der Arbeitnehmer Maßnahmen des Gesundheitsschutzes in der Regel nicht verlangen, wenn diese zu einer Einschränkung der unternehmerischen Betätigung führen.

 
F
Wie viel Krankengeld erhalte ich bei längerer Arbeitsunfähigkeit?
A
Mitglieder, die mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind erhalten diese Leistung im Falle der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankengeldhöhe ist vom Gesetzgeber festgelegt. Das Krankengeld beträgt 70 % des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (höchstens 76,95 EUR kalendertäglich); das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 % des entgangenen Nettoarbeitsentgeltes nicht übersteigen.

Für Selbständige besteht der Anspruch auf Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder - falls in den ersten 42 Tagen der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht - ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes orientiert sich am Arbeitseinkommen bzw. der damit in Verbindung stehenden Einstufung.

 
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