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Jeder, der eine Auslandsreise plant, sollte frühzeitig
den so genannten Auslands-Krankenversicherungsschein bei
der Krankenkasse beantragen. Man sollte das Urlaubsland
genau angeben, da die Auslandskrankenscheine teilweise auf
das jeweilige Land abgestimmt sind.
Dieses Formular wird von allen EU-Ländern und in Bosnien-Herzegowina,
Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien,
Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn anerkannt,
da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen besteht.
Trotz Auslandsreisekrankenschein, für jede Auslandsreise
unumgänglich: die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Denn der Auslandsreisekrankenschein schützt nur bedingt
und trägt in keinem Fall die Rücktransportkosten
aus dem Ausland.
Nachstehend sind die wichtigsten Abläufe in den gängigsten
Urlaubsländern gelistet.
Frankreich:
Hier sind die Kosten für ärztliche Behandlung
und Medikamente zunächst selbst zu zahlen. Die französische
Kasse (Caisse primaire d´assurance maladie) erstattet
Ihnen gegen Vorlage des Auslandsreise-Krankenversicherungsscheins
(Vordruck E 111) und des ärztlichen Behandlungsscheines
einen Teil der Kosten.
Achtung: Arzneimittel werden nur erstattet, wenn die Klebemarke
(Vignette) auf dem, vom Arzt ausgefüllten, Behandlungsschein
aufgeklebt ist.
Griechenland:
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck
E 111) sollte in Griechenland bei der zuständigen Kasse
(Idryma Koinonikon Asfaliseon - I.K.A.) vorgelegt werden,
die Ihnen ein Krankenanspruchsheft ausstellt, das bei einem
Vertragsarzt eine kostenlose Behandlung sichert.
Bei Medikamenten ist unter Umständen ein Eigenanteil
zu zahlen. Sollten Sie die Kasse vor der Behandlung nicht
aufsuchen können, sind die Kosten selbst zu tragen.
Italien:
Im Land mit der Stiefelform ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein
(Vordruck E 111) bei der örtlichen Dienststelle des
Nationalen Gesundheitsdienstes (Unita Sanitaria Locale -
U.S.L.) vorzulegen, von dem Sie ein Gutscheinheft erhalten.
Ärztliche und stationäre Behandlung sind dann
kostenfrei. Bei Medikamenten ist ein Eigenanteil zu zahlen.
Österreich:
Hier ist die zuständige Krankenkasse - die Österreichische
Gebietskrankenkasse - für Arbeiter und Angestellte,
bei welcher Sie den Auslandsreise-Krankenversicherungsschein
( Vordruck E 111) vorlegen. Sie erhalten einen Krankenschein,
mit dessen Vorlage die ärztliche Behandlung dann kostenfrei
ist.
Für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen. Bei
stationärer Behandlung sind unterschiedliche Eigenanteile
zu entrichten.
Schweiz:
In diesem Alpenland werden Sie als Privatpatient behandelt.
Die Krankenkassen erstatten i. d. R. gegen Vorlage der Rechnung
die Behandlungskosten nach den für schweizerische Krankenversicherungsträger
geltenden Sätzen unter Berücksichtigung einer
Selbstbeteiligung von mindestens 10 %, höchstens jedoch
deutsche Sätze.
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck
CH 11) ist zur Vorlage im Krankenhaus notwendig, für
stationäre Behandlung gilt eine Selbstbeteiligung.
Spanien:
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck
E 111) ist für Spanien in doppelter Ausfertigung notwendig.
Diese Scheine sind dem Medizinischen Zentrum des jeweiligen
Bezirks, das bei jeder amtlichen spanischen Dienststelle
(Polizei, Gemeindeverwaltung) zu erfahren ist, vorzulegen.
Die Behandlung durch Vertragsärzte ist kostenfrei für
Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.
Türkei:
In der Türkei ist der Name der zuständigen Krankenkasse
Sosyal Sigortalar Kurumu. Dort ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein
( Vordruck T/A 11) vorzulegen, in dringenden Fällen
auch bei dem Vertragsarzt. Die Behandlung ist kostenfrei,
für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.
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