Auslandsreisen und GKV

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Auslandsreisen und GKV

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Gibt es bei Auslandsreisen hinsichtlich der Krankenversicherung etwas zu beachten?

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Jeder, der eine Auslandsreise plant, sollte frühzeitig den so genannten Auslands-Krankenversicherungsschein bei der Krankenkasse beantragen. Man sollte das Urlaubsland genau angeben, da die Auslandskrankenscheine teilweise auf das jeweilige Land abgestimmt sind.
Dieses Formular wird von allen EU-Ländern und in Bosnien-Herzegowina, Island, Jugoslawien, Kroatien, Lichtenstein, Mazedonien, Schweiz, Slowenien, Tunesien, Türkei und Ungarn anerkannt, da mit diesen Ländern ein Sozialhilfeabkommen besteht.

Trotz Auslandsreisekrankenschein, für jede Auslandsreise unumgänglich: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Denn der Auslandsreisekrankenschein schützt nur bedingt und trägt in keinem Fall die Rücktransportkosten aus dem Ausland.
Nachstehend sind die wichtigsten Abläufe in den gängigsten Urlaubsländern gelistet.

Frankreich:
Hier sind die Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente zunächst selbst zu zahlen. Die französische Kasse (Caisse primaire d´assurance maladie) erstattet Ihnen gegen Vorlage des Auslandsreise-Krankenversicherungsscheins (Vordruck E 111) und des ärztlichen Behandlungsscheines einen Teil der Kosten.
Achtung: Arzneimittel werden nur erstattet, wenn die Klebemarke (Vignette) auf dem, vom Arzt ausgefüllten, Behandlungsschein aufgeklebt ist.

Griechenland:
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck E 111) sollte in Griechenland bei der zuständigen Kasse (Idryma Koinonikon Asfaliseon - I.K.A.) vorgelegt werden, die Ihnen ein Krankenanspruchsheft ausstellt, das bei einem Vertragsarzt eine kostenlose Behandlung sichert.
Bei Medikamenten ist unter Umständen ein Eigenanteil zu zahlen. Sollten Sie die Kasse vor der Behandlung nicht aufsuchen können, sind die Kosten selbst zu tragen.

Italien:
Im Land mit der Stiefelform ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein (Vordruck E 111) bei der örtlichen Dienststelle des Nationalen Gesundheitsdienstes (Unita Sanitaria Locale - U.S.L.) vorzulegen, von dem Sie ein Gutscheinheft erhalten.
Ärztliche und stationäre Behandlung sind dann kostenfrei. Bei Medikamenten ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Österreich:
Hier ist die zuständige Krankenkasse - die Österreichische Gebietskrankenkasse - für Arbeiter und Angestellte, bei welcher Sie den Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck E 111) vorlegen. Sie erhalten einen Krankenschein, mit dessen Vorlage die ärztliche Behandlung dann kostenfrei ist.
Für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen. Bei stationärer Behandlung sind unterschiedliche Eigenanteile zu entrichten.

Schweiz:
In diesem Alpenland werden Sie als Privatpatient behandelt. Die Krankenkassen erstatten i. d. R. gegen Vorlage der Rechnung die Behandlungskosten nach den für schweizerische Krankenversicherungsträger geltenden Sätzen unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von mindestens 10 %, höchstens jedoch deutsche Sätze.
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck CH 11) ist zur Vorlage im Krankenhaus notwendig, für stationäre Behandlung gilt eine Selbstbeteiligung.

Spanien:
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck E 111) ist für Spanien in doppelter Ausfertigung notwendig. Diese Scheine sind dem Medizinischen Zentrum des jeweiligen Bezirks, das bei jeder amtlichen spanischen Dienststelle (Polizei, Gemeindeverwaltung) zu erfahren ist, vorzulegen. Die Behandlung durch Vertragsärzte ist kostenfrei für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Türkei:
In der Türkei ist der Name der zuständigen Krankenkasse Sosyal Sigortalar Kurumu. Dort ist der Auslandsreise-Krankenversicherungsschein ( Vordruck T/A 11) vorzulegen, in dringenden Fällen auch bei dem Vertragsarzt. Die Behandlung ist kostenfrei, für Medikamente ist ein Eigenanteil zu zahlen.

 
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