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Ehegatten und Kinder
Sie können beitragsfrei mitversichert werden, wenn
sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Inland haben und 2002 ihr regelmäßiges monatliches
Gesamteinkommen 325,- EUR nicht übersteigt, sie nicht
hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind sowie
grundsätzlich nicht anderweitig gesetzlich versichert,
versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit
sind.
Kinder sind familienversichert:
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bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs |
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bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs,
wenn sie nicht erwerbstätig sind |
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bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden;
wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung
einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen
oder verzögert, besteht die Versicherung auch für
einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum
über das 25. Lebensjahr hinaus, |
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ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Behinderung außerstande
sind, sich selbst zu unterhalten. |
Kinder sind nicht mitversichert, wenn ein Elternteil nicht Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenkassen ist und sein monatliches
Gesamteinkommen im Jahr 2002 3.825,- EUR übersteigt
und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen
des Mitgliedes (seines Ehepartners) ist.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gelten die Regelungen
der Familienversicherung für Ehepartner analog.
Auf sonstige eheähnliche Partnerschaften können
die Regelungen nicht angewandt werden. |