GKV und Familienangehörige

GKV und Familienangehörige

Glossar Impressum Home
Ersparnisrechner
Jetzt wechseln
Krankenkassen Beiträge
Fragen und Antworten
Kontakt
 

GKV und Familienangehörige

F
Unter welchen Voraussetzungen sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert?

A
Ehegatten und Kinder
Sie können beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und 2002 ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 325,- EUR nicht übersteigt, sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind sowie grundsätzlich nicht anderweitig gesetzlich versichert, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.

Kinder sind familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus,
- ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.

Kinder sind nicht mitversichert, wenn ein Elternteil nicht Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenkassen ist und sein monatliches Gesamteinkommen im Jahr 2002 3.825,- EUR übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes (seines Ehepartners) ist.

Für eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerinnen und Lebenspartner gelten die Regelungen der Familienversicherung für Ehepartner analog.
Auf sonstige eheähnliche Partnerschaften können die Regelungen nicht angewandt werden.
 
Zurück zur Übersicht

 

KrankenkassenInfo24:
Einfach eine günstige Krankenkasse finden und bequem wechseln.
© Copyright 2003 by KrankenkassenInfo 24