F
Ab welchem Alter darf ich die Krebsvorsorge und die Check-Up-Untersuchungen
in Anspruch nehmen? |
A
Ab dem 35. Lebensjahr können Gesundheitsuntersuchungen
im Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Diese
Untersuchungen zielen insbesondere auf die Früherkennung
von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
Spezielle Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen
können Frauen vom 20. Lebensjahr und Männer vom
45. Lebensjahr an jährlich in Anspruch nehmen.
Die besten Chancen, eine Krankheit zu heilen, bestehen,
wenn diese frühzeitig erkannt wird. Die Gesundheitsvorsorge
darf uns nicht gleichgültig sein. Nehmen Sie deshalb
Ihre Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Sprechen
Sie Ihren Hausarzt an, der die Untersuchungen ganz einfach
und kostenlos für Sie über Ihre Krankenversichertenkarte
abrechnen kann.
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F
Müssen Amalgamfüllungen grundsätzlich ausgetauscht
werden?
Falls ja, durch was und wer übernimmt die Kosten? |
A
Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, nach
denen Amalgamfüllungen grundsätzlich ausgetauscht
werden müssen. Gerade von dem Austausch intakter Amalgamfüllungen
sollte man absehen, da durch den Austausch Quecksilber freigesetzt
wird. Im Übrigen ist bekannt, dass sich nach dem Legen
von Amalgamfüllungen auf der Oberfläche eine sog.
Passivierungsschicht bildet, die das Freisetzen von Quecksilber
verhindert. Im "Backenzahnbereich" hat sich Amalgam
in der Vergangenheit millionenfach bewährt.
Falls Sie dennoch andere Füllungen bevorzugen, ist zu
bedenken, dass jede Füllung, egal aus welchem Material
ein Fremdkörper für den Organismus darstellt. Desweiteren
ist zu bedenken, dass die Kassen für den Austausch intakter
Füllungen keine Kosten übernehmen dürfen.
Wollen Sie hingegen defekte Füllungen durch ein hochwertiges
Material (z.B. Gold) ersetzen, darf die Kasse nur die Kosten
einer Amalgamfüllung erstatten. Die Mehrkosten gehen
dann zu Ihren Lasten. |
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F
Ich habe schreckliche Angst vor dem Zahnarzt. Was kann ich
dagegen tun? |
A
Viele Menschen haben aus Sorge vor großen Schmerzen
Angst vor dem Zahnarzt. Durch die modernen Betäubungsmittel
und durch minimalinvasive Behandlungsmethoden ist diese Angst
nahezu unbegründet.
Am besten Sie sprechen mit einem Zahnarzt über Ihre Ängste
und lassen sich vor der Behandlung die einzelnen Behandlungsschritte
genau erklären. So gewinnen Sie Vertrauen und verlieren
Ihre Angst. |
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F
In den letzten Jahren war ich regelmäßig beim Zahnarzt.
Es wurde allerdings kein Bonusheft geführt.
Wo kann ich jetzt einen Nachweis im Sinne eines Bonusheftes
bekommen? |
A
Nur Ihr Zahnarzt kann eine Behandlung bestätigen. Eine
Stelle, die Daten der zahnärztlichen Behandlungen über
einen längeren Zeitraum gespeichert hat, gibt es nicht.
Am besten wenden Sich sich direkt an Ihren Zahnarzt.
Auch nach Praxisaufgabe ist ein Zahnarzt verpflichtet die
Behandlungsunterlagen aufzubewahren. Falls Ihr Zahnarzt verzogen
ist, könnten Sie versuchen, die Adressen über die
jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung oder über
die zuständige Zahnärztekammer zu erhalten. |
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F
Mein Zahnersatz passt nicht. Was kann ich tun?
Kann ich zu einem anderen Zahnarzt gehen? |
A
Selbstverständlich müssen Sie nicht mit fehlerhaftem
Zahnersatz leben. Ihr Zahnarzt übernimmt für den
angefertigten Zahnersatz eine Garantie von zwei Jahren auch
hinsichtlich der Passgenauigkeit. Da Zahnersatz eine Präzisionsarbeit
ist, kommt es gelegentlich vor, dass die Zähne nicht
auf Anhieb passen und nachgebessert, manchmal sogar (für
den Patienten kostenlos) erneuert werden müssen.
Deshalb empfehlen wir, die Probleme mit Ihrem Zahnarzt zu
besprechen und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung
zu geben.
Wenn Sie sich an einen anderen Zahnarzt wenden, verfallen
die Garantieansprüche gegen den Erstbehandler. Auch die
Krankenkasse darf in diesem Fall nicht erneut Kosten übernehmen. |
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F
Mein Arzt rät mir statt zu einer Brücke zu einem
Implantat.
Er hat mir gesagt, dass ich die gesamten Kosten selbst tragen
muss. Stimmt das? |
A
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für
Implantate nur in sehr seltenen medizinischen Ausnahmefällen,
in denen eine herkömmliche Versorgung nicht möglich
ist, übernehmen. In bestimmten Fällen (z.B. beim
Ersatz eines Einzelzahnes) darf die Kasse aber zukünftig
einen Zuschuss zu dem implantatgestützten Zahnersatz
(Suprakonstruktion) geben. Bei der Nichtanlage eines Zahnes
ist eine herkömmliche Versorgung, z.B. mit einer Brücke,
möglich. Demnach können hier die Kosten für
die Implantation nicht übernommen werden. |
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F
Wie sieht es mit der Übernahme von Kosten für eine
Laserbehandlung der Zähne aus? |
A
Laser haben sich bisher auf dem Gebiet der Chirurgie bewährt.
Ob auch Zahnhartsubstanz damit erfolgreich und ohne Nebenwirkungen
behandelt werden kann, ist wissenschaftlich umstritten. Demnach
dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für
diese Behandlung übernehmen. |
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