Gesundheitsfragen GKV

Gesundheitsfragen GKV

Glossar Impressum Home
Ersparnisrechner
Jetzt wechseln
Krankenkassen Beiträge
Fragen und Antworten
Kontakt
 

Gesundheitsfragen GKV

F
Ab welchem Alter darf ich die Krebsvorsorge und die Check-Up-Untersuchungen in Anspruch nehmen?
A
Ab dem 35. Lebensjahr können Gesundheitsuntersuchungen im Abstand von zwei Jahren durchgeführt werden. Diese Untersuchungen zielen insbesondere auf die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Spezielle Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen können Frauen vom 20. Lebensjahr und Männer vom 45. Lebensjahr an jährlich in Anspruch nehmen.

Die besten Chancen, eine Krankheit zu heilen, bestehen, wenn diese frühzeitig erkannt wird. Die Gesundheitsvorsorge darf uns nicht gleichgültig sein. Nehmen Sie deshalb Ihre Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch. Sprechen Sie Ihren Hausarzt an, der die Untersuchungen ganz einfach und kostenlos für Sie über Ihre Krankenversichertenkarte abrechnen kann.

 
F
Müssen Amalgamfüllungen grundsätzlich ausgetauscht werden?
Falls ja, durch was und wer übernimmt die Kosten?
A
Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, nach denen Amalgamfüllungen grundsätzlich ausgetauscht werden müssen. Gerade von dem Austausch intakter Amalgamfüllungen sollte man absehen, da durch den Austausch Quecksilber freigesetzt wird. Im Übrigen ist bekannt, dass sich nach dem Legen von Amalgamfüllungen auf der Oberfläche eine sog. Passivierungsschicht bildet, die das Freisetzen von Quecksilber verhindert. Im "Backenzahnbereich" hat sich Amalgam in der Vergangenheit millionenfach bewährt.
Falls Sie dennoch andere Füllungen bevorzugen, ist zu bedenken, dass jede Füllung, egal aus welchem Material ein Fremdkörper für den Organismus darstellt. Desweiteren ist zu bedenken, dass die Kassen für den Austausch intakter Füllungen keine Kosten übernehmen dürfen.
Wollen Sie hingegen defekte Füllungen durch ein hochwertiges Material (z.B. Gold) ersetzen, darf die Kasse nur die Kosten einer Amalgamfüllung erstatten. Die Mehrkosten gehen dann zu Ihren Lasten.
 
F
Ich habe schreckliche Angst vor dem Zahnarzt. Was kann ich dagegen tun?
A
Viele Menschen haben aus Sorge vor großen Schmerzen Angst vor dem Zahnarzt. Durch die modernen Betäubungsmittel und durch minimalinvasive Behandlungsmethoden ist diese Angst nahezu unbegründet.
Am besten Sie sprechen mit einem Zahnarzt über Ihre Ängste und lassen sich vor der Behandlung die einzelnen Behandlungsschritte genau erklären. So gewinnen Sie Vertrauen und verlieren Ihre Angst.
 
F
In den letzten Jahren war ich regelmäßig beim Zahnarzt.
Es wurde allerdings kein Bonusheft geführt.
Wo kann ich jetzt einen Nachweis im Sinne eines Bonusheftes bekommen?
A
Nur Ihr Zahnarzt kann eine Behandlung bestätigen. Eine Stelle, die Daten der zahnärztlichen Behandlungen über einen längeren Zeitraum gespeichert hat, gibt es nicht. Am besten wenden Sich sich direkt an Ihren Zahnarzt.
Auch nach Praxisaufgabe ist ein Zahnarzt verpflichtet die Behandlungsunterlagen aufzubewahren. Falls Ihr Zahnarzt verzogen ist, könnten Sie versuchen, die Adressen über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung oder über die zuständige Zahnärztekammer zu erhalten.
 
F
Mein Zahnersatz passt nicht. Was kann ich tun?
Kann ich zu einem anderen Zahnarzt gehen?
A
Selbstverständlich müssen Sie nicht mit fehlerhaftem Zahnersatz leben. Ihr Zahnarzt übernimmt für den angefertigten Zahnersatz eine Garantie von zwei Jahren auch hinsichtlich der Passgenauigkeit. Da Zahnersatz eine Präzisionsarbeit ist, kommt es gelegentlich vor, dass die Zähne nicht auf Anhieb passen und nachgebessert, manchmal sogar (für den Patienten kostenlos) erneuert werden müssen.
Deshalb empfehlen wir, die Probleme mit Ihrem Zahnarzt zu besprechen und ihm die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.
Wenn Sie sich an einen anderen Zahnarzt wenden, verfallen die Garantieansprüche gegen den Erstbehandler. Auch die Krankenkasse darf in diesem Fall nicht erneut Kosten übernehmen.
 
F
Mein Arzt rät mir statt zu einer Brücke zu einem Implantat.
Er hat mir gesagt, dass ich die gesamten Kosten selbst tragen muss. Stimmt das?
A
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Implantate nur in sehr seltenen medizinischen Ausnahmefällen, in denen eine herkömmliche Versorgung nicht möglich ist, übernehmen. In bestimmten Fällen (z.B. beim Ersatz eines Einzelzahnes) darf die Kasse aber zukünftig einen Zuschuss zu dem implantatgestützten Zahnersatz (Suprakonstruktion) geben. Bei der Nichtanlage eines Zahnes ist eine herkömmliche Versorgung, z.B. mit einer Brücke, möglich. Demnach können hier die Kosten für die Implantation nicht übernommen werden.
 
F
Wie sieht es mit der Übernahme von Kosten für eine Laserbehandlung der Zähne aus?
A
Laser haben sich bisher auf dem Gebiet der Chirurgie bewährt. Ob auch Zahnhartsubstanz damit erfolgreich und ohne Nebenwirkungen behandelt werden kann, ist wissenschaftlich umstritten. Demnach dürfen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für diese Behandlung übernehmen.
 
Zurück zur Übersicht

 

KrankenkassenInfo24:
Einfach eine günstige Krankenkasse finden und bequem wechseln.
© Copyright 2003 by KrankenkassenInfo 24