GKV und PKV
Die Krankenversicherung ist eine der bekanntesten und wichtigsten finanziellen Absicherungen in Deutschland. Ziel dieser Versicherung ist es die Versicherungsnehmer gegen die hohen Kosten der ärztlichen Behandlungen zu schützen, die infolge von Krankheiten, Mutterschaft oder Unfällen auftreten können. Nicht alle Bürger, aber viele von ihnen, können sich dabei zwischen zwei Krankenversicherungen entscheiden: die gesetzliche Krankenversicherung, oft auch mit GKV abgekürzt, und die private Krankenversicherung, auch bekannt als PKV.
Beide Krankenversicherungen haben ihre individuellen Eigenschaften. Sie haben manche Ähnlichkeiten, es gibt aber auch viele Unterschiede zu beachten. Diejenigen, die frei wählen können, sollten erst diese Charakteristiken kennenlernen:
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Personen mit einem Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze gesetzliche Obliegenheit, wie auch schon der Name sagt. Man kann freiwillig Mitglied werden, die Leistungen sind aber die selben, wie für jeden anderen. Die private Krankenversicherung ist eine völlig freiwillige finanzielle Absicherung, man kann als Angestellter mit Überschreiten der Versicherungs-Pflichtgrenze oder als Selbständiger etc frei entscheiden ob man Mitglied werden will oder nicht.
Nach dem Solidaritätsprinzip bekommen bei der GKV alle Versicherungsnehmer die gleiche Leistungen, jedoch für verschiedene Versicherungssummen. Die Beiträge richten sich nähmlich nach dem Einkommen, das sogar prozantual. Die private Krankenkassen nehmen das Einkommen nicht so sehr in Acht, bei Ihnen zählen aber die persönliche Krankheitsrisiken, also Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand usw.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann an Hand der Leistungen auch nur eine einzige Versicherungsform anbieten. Bei der PKV kann man aus drei unterschiedlichen Formen die passendste auswählen. Hier sind die Möglichkeiten: Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, Teilversicherung gegen einen ganz gewissen Anteil der Kosten und die Zusatzversicherung, angeboten für die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung, die sich noch zusätzlich absichern wollen.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden einige Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz, Sehhilfen oder nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur teilweise, oder überhaupt nicht bezahlt. Darum muss sich der Patient selbst kümmern. Bei der privaten Krankenversicherung kann man mit der Respektierung der Obliegenheiten alle Kosten vollständig zurückerstattet bekommen.
Ein anderes, ganz wichtiges Prinzip in Rahmen der GKV ist das Solidaritätsprinzip. Die Leistungen werden danach als Sachleistungen erbracht und von dem Versicherer selbst bezahlt. Die Zuzahlungen sollten aber nicht ausgeschlossen werden. Bei der privaten Krankenversicherung bezieht sich dies nur auf die stationäre Behandlungen. Die ambulante Behandlungen müssen meistens vorläufig von dem Patienten bezahlt werden. Die Kosten werden dann später zurückerstattet, die Zuzahlungen vermeidet.
Diejenigen, die die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben können frei zwischen GKV und PKV wählen die Niedrigverdienendene müssen als erstes aber die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen und nur wer sich leisten kann, kann auch bei einer privaten Krankenkasse Mitglied werden. Andere, wie zum Beispiel Beamte können ohne vorherige Pflichtversicherung bei der GKV nicht Mitglied werden, sie haben als einzige Chance die private Krankenversicherung.
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