Krankenkassen Beiträge
Achtung. Seit dem 1.1 2009 ist der Beitragssatz für alle Krankenkassen auf einheitliche 15,5 % festgelegt.
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird aus einem
festen Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten
berechnet, also vor allem aus Löhnen aber auch aus Renten
und Versorgungsbezügen.
Dieser Prozentsatz hängt von der jeweiligen Krankenkasse
ab und kann aufgrund unterschiedlichen Kostenmanagements der Krankenkassen
sehr unterschiedlich sein.
Bei gesetzlich garantierten Leistungen können also Ihre Kosten
für die gesetzliche Krankenversicherung stark differieren.
Mit unserer Online-Berechnung der Krankenkassenbeiträge können Sie überprüfen,
wieviel Sie jährlich an Beiträgen sparen können.
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