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Aufgrund der Vorlage des so genannten Krankenscheines rechnet
die Krankenkasse alle erstattungsfähigen Behandlungskosten
mit dem Arzt oder Krankenhaus direkt ab.
Bei der stationären Behandlung ist jedoch zu beachten,
dass ein Tagegeld für die ersten Tage von dem Versicherten
an das Krankenhaus zu zahlen sind. Alle Zuzahlungen sind
in der Rubrik Zuzahlung gelistet.
Apothekenkosten werden ebenfalls, abzüglich der vom
Gesetzgeber festgelegten Selbstbeteiligung direkt abgerechnet.
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