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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen differieren
kaum. Leistungsunterschiede kann man letztendlich lediglich
am Kulanzverhalten (Ausnutzung der Ermessensspielräume
) der gesetzlichen Krankenkassen festmachen.
Dagegen differieren die Beitrage der gesetzlichen Krankenversicherungen
(GKV) enorm. Unsere GKV-Beitragsvergleiche sind für
jeden gesetzlich Versicherten ein wichtige Orientierungshilfe
zur Kostenersparnis.
Da die GKV eine Grundversorgung bereitstellt, sind die
"Leistungseinschränkungen" eher unter den
Begriffen "finanzieller Mehraufwand" oder "Eigenbelastung
in der GKV" zu verbuchen. Wie hoch die Eigenbelastung
im einzelnen sein kann ist in der Rubrik Zuzahlungen ausführlich
erläutert.
Leistungseinschränkungen im eigentlichen Sinne ergeben
sich meist erst aus der Gegenüberstellung der GKV zur
den Leistungsaussagen der privaten Krankenversicherung (
PKV). Unser umfangreicher GKV - PKV Leistungsvergleich ist
hier eine wichtige Entscheidungshilfe.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich überwiegend
auf Deutschland. Nur in den Ländern, mit denen ein
Sozialabkommen besteht, wird Versicherungsschutz in einem
geringen Maß geboten Versicherungsschutz für
Fahrten ins Ausland besteht nur in Ländern, in denen
ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland
existiert und in Staaten der Europäischen Union. Was
bei einer Auslandsreise zu tun ist wird ausführlich
in der Rubrik Auslandsreise behandelt.,
Für Heilmittel ist ein gewisser Eigenanteil zu tragen,
es sei denn, dass man unter die Härtefallregelung fällt.
Für Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte usw.
wurden Festbeträge eingeführt, die nur einen Bruchteil
der Kosten abdecken. Auch hier müssen Zuzahlungen durch
den Versicherten erfolgen
Stationär steht dem GKV- Versicherten die Regelleistung
zu. Somit ist im Falle eines Krankenhausaufenthaltes die
medizinisch notwendige Heilbehandlung, einschließlich
der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer abgesichert. Es
ist keine Behandlung als Privatpatient erstattungsfähig,
es sei denn die Kosten trägt der VN selbst bzw. hat
die Kostenübernahme über eine private Zusatzversicherung
abgesichert. Für einen vom Gesetzgeber bestimmten Zeitraum
hat der GKV- Versicherte an das Krankenhaus ein Tagegeld
zu zahlen.
Alternative Heilbehandlungen wie z.B. Heilpraktikerbehandlungskosten
unterliegen nicht der Kostenübernahme durch die GKV.
Bei der Krankentagegeldabsicherung ist zu beachten: Für
ein und die selbe Krankenbehandlung wird das Krankentagegeld
für max. 78 Wochen gezahlt.
Bei Zahnbehandlung bzw. Zahnersatz steht dem GKV- Versicherten
lediglich die Kostenerstattung der medizinisch notwendigen,
einfachen zweckmäßigen Ausführung zu. Die
finanzielle Eigenbeteiligung ist auf diesem Sektor für
den GKV- Versicherten relativ hoch insbesondere, wenn sich
der Versicherte für einen qualitativ hochwertigen Zahnersatz
entscheidet.
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