Rechengrößen GKV

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Rechengrößen GKV

F
Mit welchen Zahlen habe ich es aktuell in der Sozialversicherung zu tun?
A
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung für das Jahr 2003 beträgt 2.380
EUR / Monat, die Bezugsgröße (Ost) 1.995 EUR / Monat. Das vorläufige
Durchschnittsentgelt wird für das Jahr 2003 auf 29.230 EUR festgesetzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten im Westen beträgt 2003 auf Basis der Verordnung und des
Beitragssatzsicherungsgesetzes im Westen 5.100 EUR und in der
knappschaftlichen Rentenversicherung 6.250 EUR. Im Osten Deutschlands steigt
sie in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten auf 4.250 EUR
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 5.250 EUR.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt im Jahr 2003 3.450 EUR. Sie ist in den westlichen und den östlichen
Bundesländern gleich.

Die Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung) beträgt im Jahr
2003 3.825 EUR/Monat (45 900 EUR/Jahr).

 
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