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Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung für
das Jahr 2003 beträgt 2.380
EUR / Monat, die Bezugsgröße (Ost) 1.995 EUR /
Monat. Das vorläufige
Durchschnittsentgelt wird für das Jahr 2003 auf 29.230
EUR festgesetzt.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
der Arbeiter und
Angestellten im Westen beträgt 2003 auf Basis der Verordnung
und des
Beitragssatzsicherungsgesetzes im Westen 5.100 EUR und in
der
knappschaftlichen Rentenversicherung 6.250 EUR. Im Osten
Deutschlands steigt
sie in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
auf 4.250 EUR
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 5.250
EUR.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
beträgt im Jahr 2003 3.450 EUR. Sie ist in den westlichen
und den östlichen
Bundesländern gleich.
Die Versicherungspflichtgrenze (Kranken- u. Pflegeversicherung)
beträgt im Jahr
2003 3.825 EUR/Monat (45 900 EUR/Jahr).
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