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Rückkehr zur GKV
F
Wie kann ich zurück in die GKV? |
A
Wenn Sie lebenslang über der sogenannten BBG (die jedes
Jahr steigt) bleiben, überhaupt nicht.
Wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter die sogenannte
BBG fallen, werden sie automatisch vom Arbeitgeber sofort
wieder pflichtversichert angemeldet und die PKV muss sofort
aufgehoben werden, es sei denn, sie widersprechen und lassen
sich von der Versicherungspflicht endgültig befreien.
Dann gibt es auf normalem Wege kein Zurück mehr. Sollten
Sie arbeitslos werden, werden sie automatisch versicherungspflichtig.
Sie können sich jedoch die Rechte in der privaten Krankenversicherung,
durch Zahlung eines sogenannten Anwartschaftsbeitrages, einfrieren
lassen, sofern Sie mindestens 5 Jahre privat versichert waren. |
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