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Studenten und GKV
F
Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich dann noch als Student/in
bei den Eltern versichert? Wie hoch ist der Beitrag? |
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A
Die Familienversicherung gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr,
bei Männern bis 25 plus der Zeit des Grundwehrdienstes/
Wehrersatzdienstes. Danach müssen Studenten selbst
Mitglied einer Krankenkasse werden. Dafür gibt es eine
spezielle, sehr günstige Krankenversicherung für
Studierende.
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F
Ich schließe jetzt das 14. Fachsemester ab und werde
demnächst 30 Jahre alt. Was passiert mit meiner studentischen
Krankenversicherung? |
A
Die studentische Krankenversicherung gibt es nicht unbegrenzt.
Sie endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens
mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmen werden eingeräumt,
wenn Sie besondere Gründe vorbringen, die eine längere
Studienzeit rechtfertigen.
Solche Gründe können in der Art der Ausbildung liegen
(z.B. Aufbaustudium oder Erwerb der Hochschulreife über
den Zweiten Bildungsweg). Es werden auch familiäre Gründe
(z.B. Betreuung von erkrankten oder behinderten Angehörigen)
anerkannt. Ebenso bestimmte persönliche Gründe (z.B.
Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzulassung im Auswahlverfahren,
Wehr- und Zivildienst).
Alle diese Ausnahmefälle können zu einer Verlängerung
der studentischen Krankenversicherung führen, wenn
nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt
möglich war. Wer aus der studentischen Krankenversicherung
ausscheidet, kann freiwilliges Mitglied der Privaten oder
Gesetzlichen Krankenversicherung werden.
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F
Wann sind für einen Studentenjob Beiträge zur Rentenversicherung
zu zahlen? |
A
Ein Studentenjob ist seit dem 1.10.1996 nur noch rentenversicherungsfrei,
wenn er die allgemeinen Geringfügigkeitsgrenzen nicht
überschreitet.
Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig, wenn Sie weniger
als 15 Stunden in der Woche beschäftigt sind und nicht
mehr als 325 EUR im Monat verdienen.
Für laufende Studentenjobs, die bereits am 1.10.1996
bestanden, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie
bleiben bis zum Beschäftigungsende rentenversicherungsfrei.
In den anderen Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherung) bleibt die Rechtslage unverändert.
Hier bleiben Studentenjobs versicherungsfrei, wenn sie im
Vergleich zum Studium nicht in den Vordergrund rücken.
So sind Studenten in einer laufenden Beschäftigung
immer dann versicherungsfrei, wenn Sie nicht mehr als 20
Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Arbeitsentgeltes
spielt dabei keine Rolle.
Aushilfsjobs sind versicherungsfrei, wenn sie 2 Monate
nicht übersteigen. Wenn Studenten mehrfach jobben,
dürfen sie insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr
arbeiten. In den Semesterferien darf der Studentenjob auch
über 2 Monate hinausgehen.
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F
Bin ich als Student/in von Zuzahlungen befreit? |
A
In der Krankenversicherung müssen Versicherte bei bestimmten
Leistungen etwas zuzahlen. Hiervon sind BAföG-Empfänger
generell befreit.
Ebenso Versicherte, die mit ihren monatlichen Bruttoeinnahmen
eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Sie liegt derzeit für Alleinstehende bei 916,24 EUR
und für einen Haushalt, in dem noch ein weiterer Familienangehöriger
lebt, bei 1.259 EUR (einschließlich der Einnahmen
des Angehörigen).
So ist gewährleistet, dass die meisten Studierenden
keine Zuzahlungen zu leisten brauchen.
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