Studenten und GKV

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Studenten und GKV

F
Ich werde bald 25 Jahre alt. Bin ich dann noch als Student/in bei den Eltern versichert? Wie hoch ist der Beitrag?

A
Die Familienversicherung gibt es nur bis zum 25. Lebensjahr, bei Männern bis 25 plus der Zeit des Grundwehrdienstes/ Wehrersatzdienstes. Danach müssen Studenten selbst Mitglied einer Krankenkasse werden. Dafür gibt es eine spezielle, sehr günstige Krankenversicherung für Studierende.

 
F
Ich schließe jetzt das 14. Fachsemester ab und werde demnächst 30 Jahre alt. Was passiert mit meiner studentischen Krankenversicherung?
A
Die studentische Krankenversicherung gibt es nicht unbegrenzt. Sie endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Ausnahmen werden eingeräumt, wenn Sie besondere Gründe vorbringen, die eine längere Studienzeit rechtfertigen.
Solche Gründe können in der Art der Ausbildung liegen (z.B. Aufbaustudium oder Erwerb der Hochschulreife über den Zweiten Bildungsweg). Es werden auch familiäre Gründe (z.B. Betreuung von erkrankten oder behinderten Angehörigen) anerkannt. Ebenso bestimmte persönliche Gründe (z.B. Erkrankung, Geburt eines Kindes, Nichtzulassung im Auswahlverfahren, Wehr- und Zivildienst).

Alle diese Ausnahmefälle können zu einer Verlängerung der studentischen Krankenversicherung führen, wenn nachweislich das Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann freiwilliges Mitglied der Privaten oder Gesetzlichen Krankenversicherung werden.

 
F
Wann sind für einen Studentenjob Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen?
A
Ein Studentenjob ist seit dem 1.10.1996 nur noch rentenversicherungsfrei, wenn er die allgemeinen Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschreitet.
Sie sind nicht rentenversicherungspflichtig, wenn Sie weniger als 15 Stunden in der Woche beschäftigt sind und nicht mehr als 325 EUR im Monat verdienen.

Für laufende Studentenjobs, die bereits am 1.10.1996 bestanden, ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Sie bleiben bis zum Beschäftigungsende rentenversicherungsfrei.
In den anderen Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bleibt die Rechtslage unverändert. Hier bleiben Studentenjobs versicherungsfrei, wenn sie im Vergleich zum Studium nicht in den Vordergrund rücken. So sind Studenten in einer laufenden Beschäftigung immer dann versicherungsfrei, wenn Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten. Die Höhe des Arbeitsentgeltes spielt dabei keine Rolle.

Aushilfsjobs sind versicherungsfrei, wenn sie 2 Monate nicht übersteigen. Wenn Studenten mehrfach jobben, dürfen sie insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr arbeiten. In den Semesterferien darf der Studentenjob auch über 2 Monate hinausgehen.

 
F
Bin ich als Student/in von Zuzahlungen befreit?
A
In der Krankenversicherung müssen Versicherte bei bestimmten Leistungen etwas zuzahlen. Hiervon sind BAföG-Empfänger generell befreit.

Ebenso Versicherte, die mit ihren monatlichen Bruttoeinnahmen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sie liegt derzeit für Alleinstehende bei 916,24 EUR und für einen Haushalt, in dem noch ein weiterer Familienangehöriger lebt, bei 1.259 EUR (einschließlich der Einnahmen des Angehörigen).

So ist gewährleistet, dass die meisten Studierenden keine Zuzahlungen zu leisten brauchen.

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